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# Inhaltsübersicht UVPG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 17.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

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Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1	Anwendungsbereich
§ 2	Begriffsbestimmungen
§ 3	Grundsätze für Umweltprüfungen
Teil 2
Umweltverträglichkeitsprüfung
Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 4	Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 5	Feststellung der UVP-Pflicht
§ 6	Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
§ 7	Vorprüfung bei Neuvorhaben
§ 8	UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
§ 9	UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
§ 10	UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 11	UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
§ 12	UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
§ 13	Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 14	Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 15	Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 16	UVP-Bericht
§ 17	Beteiligung anderer Behörden
§ 18	Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 19	Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 20	Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
§ 21	Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
§ 22	Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
§ 23	Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
§ 24	Zusammenfassende Darstellung
§ 25	Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
§ 26	Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
§ 27	Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
§ 28	Überwachung
Abschnitt 3
Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
§ 29	Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
§ 30	Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
§ 31	Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
§ 32	Verbundene Prüfverfahren
Teil 3
Strategische Umweltprüfung
Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
§ 33	Strategische Umweltprüfung
§ 34	Feststellung der SUP-Pflicht
§ 35	SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
§ 36	SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
§ 37	Ausnahmen von der SUP-Pflicht
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
§ 38	Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
§ 39	Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 40	Umweltbericht
§ 41	Beteiligung anderer Behörden
§ 42	Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 43	Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
§ 44	Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
§ 45	Überwachung
§ 46	Verbundene Prüfverfahren
Teil 4
Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
§ 47	Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
§ 48	Raumordnungspläne
§ 49	Raumordnungsverfahren
§ 50	Bauleitpläne
§ 51	Bergrechtliche Verfahren
§ 52	Landschaftsplanungen
§ 53	Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
Teil 5
Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
Abschnitt 1
Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 54	Benachrichtigung eines anderen Staates
§ 55	Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 56	Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 57	Übermittlung des Bescheids
§ 58	Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
§ 59	Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
§ 60	Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 61	Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 62	Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
§ 63	Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften
§ 64	Völkerrechtliche Verpflichtungen
Teil 6
Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
§ 65	Planfeststellung; Plangenehmigung
§ 66	Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
§ 67	Verfahren; Verordnungsermächtigung
§ 68	Überwachung
§ 69	Bußgeldvorschriften
Teil 7
Schlussvorschriften
§ 70	Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 71	Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 72	Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 73	Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 74	Übergangsvorschrift
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht UVPG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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