§ 4 UStSchlFestV 2021 — Aufteilung der Merkmale bei Gebietsstandsänderung

Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung

Historische Fassung: Stand 01.01.2021 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.