nu:legal · recht.nulegal.eu

# Inhaltsübersicht UStDV 1980

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

```
Zu § 3a des Gesetzes
§ 1	(weggefallen)
Zu § 3b des Gesetzes
§ 2	Verbindungsstrecken im Inland
§ 3	Verbindungsstrecken im Ausland
§ 4	Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
§ 5	Kurze Straßenstrecken im Inland
§ 6	Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
§ 7	Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes
	Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 8	Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
§ 9	Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
§ 10	Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
§ 11	Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
§ 12	Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 13	Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 14	(weggefallen)
§ 15	(weggefallen)
§ 16	(weggefallen)
§ 17	Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes
§ 17a	Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
§ 17b	Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
§ 17c	Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes
§ 18	Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt
Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes
§ 19	(weggefallen)
§ 20	Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
§ 21	Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes
§ 22	Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen
Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes
§ 23	Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Zu § 4a des Gesetzes
§ 24	Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen
Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes
§ 25	Durchschnittsbeförderungsentgelt
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes
§ 26	(weggefallen)
§ 27	(weggefallen)
§ 28	(weggefallen)
§ 29	(weggefallen)
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes
§ 30	Schausteller
Zu § 13b des Gesetzes
§ 30a	Steuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen
Zu § 14 des Gesetzes
§ 31	Angaben in der Rechnung
§ 32	Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen
§ 33	Rechnungen über Kleinbeträge
§ 34	Fahrausweise als Rechnungen
Zu § 15 des Gesetzes
§ 35	Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen
§ 36	(weggefallen)
§ 37	(weggefallen)
§ 38	(weggefallen)
§ 39	(weggefallen)
§ 39a	(weggefallen)
§ 40	Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
§ 41	(weggefallen)
§ 41a	(weggefallen)
§ 42	(weggefallen)
§ 43	Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern
Zu § 15a des Gesetzes
§ 44	Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
§ 45	Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums
Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes
	Dauerfristverlängerung
§ 46	Fristverlängerung
§ 47	Sondervorauszahlung
§ 48	Verfahren
	Verzicht auf die Steuererhebung
§ 49	Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen
§ 50	(weggefallen)
	Besteuerung im Abzugsverfahren
§ 51	(weggefallen)
§ 52	(weggefallen)
§ 53	(weggefallen)
§ 54	(weggefallen)
§ 55	(weggefallen)
§ 56	(weggefallen)
§ 57	(weggefallen)
§ 58	(weggefallen)
	Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren
§ 59	Vergütungsberechtigte Unternehmer
§ 60	Vergütungszeitraum
§ 61	Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
§ 61a	Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
	Sondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Unternehmer
§ 62	Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis
Zu § 22 des Gesetzes
§ 63	Aufzeichnungspflichten
§ 64	Aufzeichnung im Falle der Einfuhr
§ 65	Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
§ 66	Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze
§ 66a	Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
§ 67	Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
§ 68	Befreiung von der Führung des Steuerhefts
Zu § 23 des Gesetzes
§ 69	Festsetzung allgemeiner Durchschnittssätze
§ 70	Umfang der Durchschnittssätze
Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes
§ 71	Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes
§ 72	Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen
Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes
§ 73	Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen
	Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 74	(Änderungen der §§ 34, 67 und 68)
§ 74a	Übergangsvorschriften
§ 75	Berlin-Klausel (weggefallen)
§ 76	(Inkrafttreten)
Anlage(zu den §§ 69 und 70)
Abschnitt A
Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1)
Abschnitt B
Durchschnittssätze für die Berechnung eines Teils der Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 2)
```

---

Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht UStDV 1980

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/UStDV%201980/inhaltsuebersicht?asof=2019-06-10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
