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# § 1 UStAV 2023 (Brandenburg) — Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Umsatzsteueraufteilverordnung 2023  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der auf die Gemeinden im Land Brandenburg entfallende Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird für die Haushaltsjahre 2023 nach dem in der Anlage festgesetzten Schlüssel aufgeteilt.

(2) In Fällen kommunaler Neugliederung nach dem 31. Dezember 2019 ist nach § 5 der Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung vom 21. September 2020 (BGBl. I S. 2018) zu verfahren. Dabei sind bei der Neufestsetzung die Schlüsselzahlen der betroffenen Gemeinden den neu- oder umgebildeten Gemeinden im Verhältnis der in sie aufgenommenen Einwohner und Einwohnerinnen zuzurechnen. Maßgebend ist die fortgeschriebene und zum Zeitpunkt der Festsetzung veröffentlichte Bevölkerungszahl der amtlichen Statistik, die durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres festgestellt wird.

Einzelnorm

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Zitiervorschlag: § 1 UStAV 2023 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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