nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 USG 2015 — Härteausgleich

Unterhaltssicherungsgesetz  
Historische Fassung: Stand 07.09.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Wenn die Durchführung der Vorschriften dieses Gesetzes für Reservistendienst Leistende oder freiwilligen Wehrdienst Leistende im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde, kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung ein Ausgleich für jeden Wehrdiensttag gewährt werden.

---

Zitiervorschlag: § 3 USG 2015

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202015/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
