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§ 12 USG 2015 — Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende

Unterhaltssicherungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Freiwilligen Wehrdienst Leistende erhalten Leistungen nach Maßgabe dieses Abschnitts.