nu:legal · recht.nulegal.eu

Schlussformel UNOPSBüroVbgV

Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung einer Zweigstelle des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienstleistungen (UNOPS) in Bonn

Stand: 08.11.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bundesrat hat zugestimmt.