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# Art 1 UNFrBüroVbgV

Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn  
Stand: 15.11.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die durch Notenwechsel vom 19. März 2025 und 25. Juni 2025 geschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) wird hiermit in Kraft gesetzt. Der Notenwechsel wird mit einer amtlichen deutschen Übersetzung nachstehend veröffentlicht.

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Zitiervorschlag: Art 1 UNFrBüroVbgV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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