Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Anmeldung von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen Berliner Altbanken)
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.