nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 21 UErgG 3

Drittes Umstellungsergänzungsgesetz

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.