nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 50 UERV — Datenübermittlung

Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung  
Stand: 01.07.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Soweit es zur Durchführung dieser Verordnung oder zur Erfüllung von Berichtspflichten der Bundesregierung erforderlich ist, dürfen das Umweltbundesamt und die Biokraftstoffquotenstelle UER-Nachweise, Berichte über die durchgeführten Kontrollen sowie Informationen über die Höhe der zur Erfüllung der Verpflichtung zur Treibhausgasminderung angerechneten Upstream-Emissionsminderungen übermitteln, und zwar an

- 1. folgende Bundesbehörden:

  - a) das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,

  - b) das Bundesministerium der Finanzen und die ihm nachgeordneten Behörden,

  - c) die Biokraftstoffquotenstelle,

  - d) das Umweltbundesamt,

- 2. Behörden von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie von Drittstaaten und die von ihnen jeweils mit der Nachweisführung beauftragten Stellen,

- 3. Organe der Europäischen Union und

- 4. die in den nicht-legislativen Leitlinien[3] der Europäischen Kommission genannte zentrale Datenbank.

(2) Die Übermittlung von Daten nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 erfolgt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

3 Die nicht-legislativen Leitlinien können unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://ec.europa.eu/clima/sites/clima/files/guidance_note_on_uer_en.pdf

---

Zitiervorschlag: § 50 UERV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/UERV/50

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
