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§ 42 UERV — Verifizierungszeitraum

Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Verifizierungszeitraum ist der Zeitraum, den der Verifizierungsbericht umfasst. Er hat den gesamten Überwachungszeitraum zu umfassen, auf den sich der Überwachungsbericht bezieht.