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§ 29 UERV — Ausbuchungskonto

Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 08.06.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Im UER-Register erstellte Ausbuchungskonten anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden zum Ablauf des 31. Oktobers 2024 geschlossen.