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# Inhaltsübersicht UBSKMG

Antimissbrauchsbeauftragtengesetz  
Historische Fassung: Stand 01.07.2025 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Abschnitt 1Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung; Unterstützung von Betroffenen

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§ 1	Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
§ 2	Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
§ 3	(zukünftig in Kraft)
§ 4	Unterstützung für Betroffene von sexueller Gewalt oder Ausbeutung in Kindheit oder Jugend
```

Abschnitt 2Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und JugendlichenUnterabschnitt 1Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten

```
§ 5	Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
§ 6	Aufgaben
§ 7	Berichtspflicht
§ 8	Eignung und Befähigung
§ 9	Wahl
§ 10	Ernennung, Amtseid
§ 11	Amtszeit
§ 12	Beginn und Ende des Amtsverhältnisses
§ 13	Anspruch auf Amtsbezüge, Versorgung und andere Leistungen
§ 14	Verwendung von Geschenken
§ 15	Berufsbeschränkung
§ 16	Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten
§ 17	Verschwiegenheitspflicht
§ 18	Verarbeitung personenbezogener Daten
```

Unterabschnitt 2Betroffenenrat

```
§ 19	Berufung; Amtszeit
§ 20	Aufgaben
§ 21	Ehrenamt
§ 22	Ausscheiden
§ 23	Benachteiligungsverbot; Freistellung von der Arbeitsleistung
§ 24	Verschwiegenheitspflicht
```

Unterabschnitt 3Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

```
§ 25	Berufung; Amtszeit
§ 26	Aufgaben
§ 27	Berichtspflicht
§ 28	Verschwiegenheitspflicht
§ 29	Verarbeitung personenbezogener Daten
```

Abschnitt 3Schlussvorschriften

```
§ 30	Übergangsvorschrift
```

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht UBSKMG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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