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§ 5 TreuhGDV 3

Dritte Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Durchführungsverordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.