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# Eingangsformel TreuhG

Treuhandgesetz  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Getragen von der Absicht,

- - die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen,

- - die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen,

- - Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen,

wird folgendes Gesetz erlassen:

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Zitiervorschlag: Eingangsformel TreuhG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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