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§ 5 TrGebV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Transparenzregistergebührenverordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 18.01.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) In der Anlage (Gebührenverzeichnis) tritt Nummer 4 am 1. Juli 2020 in Kraft.

(3) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Absatz 1 tritt die Transparenzregistergebührenverordnung vom 19. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3982) außer Kraft.