nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 6 TrDüV — Störungen bei der Indexdatenübermittlung, Sicherheitskonzept für das Transparenzregister

Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Kommt es während einer Übermittlung der Indexdaten nach § 4 zu Störungen oder Unterbrechungen, soll dies demjenigen, der die Daten übermitteln wollte, mitgeteilt werden. In diesem Fall soll eine erneute Übermittlung verlangt werden.

(2) Der Betreiber des Transparenzregisters erstellt im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein Sicherheitskonzept für das Transparenzregister.

---

Zitiervorschlag: § 6 TrDüV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/TrD%C3%BCV/6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
