In der theoretischen Schulung sind die in Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Inhalte und Kenntnisse zu vermitteln. Die Vorgabe der Unterrichtseinheiten und Lernzielstufen (Kenntnisse) ergibt sich aus Anlage 1.
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In der theoretischen Schulung sind die in Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Inhalte und Kenntnisse zu vermitteln. Die Vorgabe der Unterrichtseinheiten und Lernzielstufen (Kenntnisse) ergibt sich aus Anlage 1.