nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 TourKfmAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Tourismus und Freizeit/Kauffrau für Tourismus und Freizeit wird staatlich anerkannt.