nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 TischlAusbV 2006 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Tischler/Tischlerin wird nach § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 27, Tischler der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.