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§ 2 TierpflAusbV 2003 — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Forschung und Klinik,
2.
Zoo,
3.
Tierheim und Tierpension

gewählt werden.