§ 1 TierpflAusbV 2003 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Tierpfleger/Tierpflegerin wird staatlich anerkannt.