nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 TiermedFAngAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Tiermedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinische Fachangestellte wird staatlich anerkannt.