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§ 30 TierZG — Außerkrafttreten

Tierzuchtgesetz

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

§ 6 Absatz 3 tritt am 21. April 2021 außer Kraft.