nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 31 TierZDV — Zulassungsvoraussetzungen

Tierzuchtdurchführungsverordnung

Stand: 22.07.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer

1.
die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und
2.
eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.