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§ 2 TierSchKomV — Zusammensetzung

Tierschutzkommissions-Verordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Tierschutzkommission besteht aus zwölf Mitgliedern. Ihr gehören an:
vier Sachverständige überregionaler Tierschutzverbände,
ein Sachverständiger eines überregionalen Tierhalterverbandes,
ein Sachverständiger der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
je ein Wissenschaftler aus dem Bereich

der Geisteswissenschaften,der Verhaltenskunde,der Tierhaltung,der biomedizinischen Grundlagenforschung,der Medizin undder Veterinärmedizin.