§ 1 TierImpfStKostV 2010 — Anwendungsbereich

Tierimpfstoff-Kostenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, und das Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, erheben nach dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für

1.
die Entscheidung über die Zulassung der in § 42 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes genannten Mittel,
2.
die Entscheidung über die Freigabe von Chargen der Mittel nach Nummer 1,
3.
andere Prüfungen und Untersuchungen nach dem Tiergesundheitsgesetz.