§ 1 TierHaltKennzGZV (Brandenburg)

Brandenburgische Tierhaltungskennzeichnungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit ist die zuständige Behörde für die Durchführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 220). Es ist auch sachlich zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 38 Absatz 1 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, soweit es für die Durchführung der dort genannten Vorschriften zuständig ist.