nu:legal · recht.nulegal.eu

Anlage 1 Tier-LMÜV — (zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit

Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

Stand: 02.07.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1364)



1.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde

[Abbildung]
2.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde

[Abbildung]
3.
(weggefallen)
4.
Stempel für genussuntaugliches Fleisch

[Abbildung]