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§ 3 ThermMAusbV — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Thermometermacher-Ausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Thermometerblasen und
2.
Thermometerjustieren

gewählt werden.