nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 5 TextilPrAusbV — Zwischenprüfung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil/zur Produktprüferin-Textil  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(3) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Produktkontrolle statt.

(4) Für den Prüfungsbereich Produktkontrolle bestehen folgende Vorgaben:

- 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er

  - a) textile Fertigungs- und Verarbeitungsprozesse unterscheiden,

  - b) textile Massenberechnungen durchführen,

  - c) Arbeitsmittel auswählen,

  - d) technische Unterlagen nutzen,

  - e) Arbeitsergebnisse dokumentieren sowie

  - f) Aspekte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen

- kann;

- 2. dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:

  - a) Beurteilen von textilen Produkten hinsichtlich Oberfläche und Konstruktion,

  - b) Ausbessern von mindestens einem Oberflächen- und einem Konstruktionsfehler sowie

  - c) Durchführen einer Produktanalyse;

- 3. der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und Aufgabenstellungen, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich bearbeiten;

- 4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt vier Stunden; innerhalb dieser Zeit soll die Bearbeitung der schriftlichen Aufgabenstellungen in 60 Minuten durchgeführt werden.

---

Zitiervorschlag: § 5 TextilPrAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/TextilPrAusbV/5

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
