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# Anlage 2 TextilGestAusbV — (zu § 14) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Paramentik

Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1196)

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Lfd. Nr.	Teil der Zusatzqualifikation	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Wochen
1	2	3	4
1	Gestalten von Paramenten	a)Kunden im Kirchenraum beraten, insbesondere im Hinblick auf religiöse Symbole und liturgische Farben im Kirchenjahrb)visuelle Wirkung und harmonisches Einfügen von Paramenten im Raum berücksichtigenc)Kirchenräume mit Paramenten ausgestalten, insbesondere Gestaltungselemente für liturgische Orte aufeinander abstimmend)Besonderheiten der liturgischen Gewandung und der Kirchenausstattung berücksichtigene)Entwürfe für Paramente nach Kundenauftrag ausarbeiten, religiöse Symbole und Formen sowie liturgische Farben einsetzen, Materialauswahl und Gestaltungstechnik festlegen	4
2	Anfertigen von Paramenten	a)Stickrahmen einrichten, Stickböden vorbereitenb)Stiche ausführen, insbesondere Kloster- und Nonnenstich, Konturenstiche, Faden- und nichtfadengebundene Stick- sowie Spitzentechniken anwendenc)farbige Stickereien, insbesondere Ajourstickerei, Gold- und Metallstickerei, Seidenstickerei und Nadelmalerei, anfertigend)Weißstickereien, insbesondere mit Hohlsaum- und Durchbruchtechniken, anfertigene)Stoff-, Faden- und Schnurapplikationen anbringenf)Hochwebstühle einrichten, Materialien berechnen und vorbereiten, Werkzeichnungen erstelleng)Bildgewebe an Hochwebstühlen anfertigen, Knüpftechniken anwenden, Farbschattierungen einarbeitenh)Paramente mit Stick- und Webtechniken herstellen	10
3	Fertigstellen und Instandhalten von Paramenten	a)Abschlussarbeiten ausführen und Paramente konfektionierenb)Paramente reinigen, aufarbeiten und ergänzenc)Paramente pflegen und aufbewahrend)Aufhängungsvorrichtungen konstruieren und anbringen, visuelle Wirkung im Raum beurteilen	4
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Zitiervorschlag: Anlage 2 TextilGestAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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