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§ 9 TexModSchneiderAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 1

Textil- und Modeschneiderausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Fertigungstechniken sowie
2.
Planung und Fertigung.