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§ 13 TexModSchneiderAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Textil- und Modeschneiderausbildungsverordnung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Produktionsauftrag,
2.
Planung, Fertigung und Konstruktion sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.