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§ 1 TexModNäherAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Textil- und Modenäherausbildungsverordnung

Stand: 25.01.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf des Textil- und Modenähers und der Textil- und Modenäherin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.