nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 9 TermVInfGebV — Verjährung und Erstattung

Terminvermittlungsinformationen-Gebührenverordnung

Stand: 01.10.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die §§ 18, 19 und 21 des Bundesgebührengesetzes zur Verjährung und zur Erstattung sind entsprechend anzuwenden.