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§ 6 TermVInfGebV — Höhe der Gebühren und Auslagen

Terminvermittlungsinformationen-Gebührenverordnung

Stand: 01.10.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Höhe der Gebühren und Auslagen bestimmt sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis in der Anlage.