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§ 2 TermVInfGebV — Gebührenentstehung

Terminvermittlungsinformationen-Gebührenverordnung

Stand: 01.10.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Entstehung der Gebühren- und Auslagenschuld ist § 4 des Bundesgebührengesetzes entsprechend anzuwenden.