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§ 2 TeleFinV 2025 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2025

Historische Fassung: Stand 13.12.2024 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft.