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§ 2 TeleFinV 2024 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2024

Historische Fassung: Stand 12.12.2023 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft.