nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 TeleFinV 2022 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2022

Historische Fassung: Stand 02.12.2021 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft.