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§ 2 TeleFinV 2021 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2021

Historische Fassung: Stand 05.01.2021 bis 01.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft.