§ 2 TeleFinV 2020 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2020

Historische Fassung: Stand 02.02.2020 bis 01.01.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft.