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§ 40h TabStV 2010 — Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs

Tabaksteuerverordnung

Stand: 13.02.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Fälle vollständiger Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Tabakwaren gelten die §§ 11 und 30 entsprechend.