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Art 39 TZiWG (Bayern) — Kosten

Gesetz über die Teil- und Zinswaldungen in den Forstamtsbezirken Benediktbeuern, Fall, Jachenau und Walchensee

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ablösungsverfahren und die Berichtigung der öffentlichen Bücher sind kostenfrei. Auslagen für notwendige Grenzermittlungsvermessungen werden jedoch von den betroffenen Berechtigten erhoben.

(2) Die Beteiligten tragen ihre Aufwendungen selbst.