nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 26 TZiWG (Bayern) — Einleitung des Verfahrens nach Ablösungsbezirken

Gesetz über die Teil- und Zinswaldungen in den Forstamtsbezirken Benediktbeuern, Fall, Jachenau und Walchensee

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Forstrechtsstelle verfügt jeweils für einen bestimmten Teil des Teil- und Zinswaldgebiets (Ablösungsbezirk) die Einleitung des Ablösungsverfahrens.

(2) Die Einleitungsverfügung muß enthalten

a) die Beschreibung des Ablösungsbezirks unter grundbuchmäßiger Bezeichnung der in Betracht kommenden belasteten Grundstücke,

b) die namentliche Bezeichnung der Berechtigten und Verpflichteten und

c) die grundbuchmäßige Bezeichnung der Grundstücke, zu deren Gunsten die abzulösenden Holznutzungsrechte und -vergünstigungen bestehen.