nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 TWirtAusbV 2005 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Tierwirt/Tierwirtin wird staatlich anerkannt.