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§ 4 TWirtAusbStEignV 2005 — Inkrafttreten

Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.