Die Tarifvertragsparteien schließen die nachfolgend genannten Tarifverträge in der Fassung als Anschlusstarifverträge ab, in der sie am 18. Dezember 2007 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbart worden sind und deren Texte als Anlagen beigefügt sind:
1. Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-Forst),
2. Tarifvertrag über Einmalzahlungen - Forst ,
3. Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung im Forstbereich der Länder (TV-EntgeltU-Forst),
4. Tarifvertrag zur sozialen Absicherung von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-SozAb-Forst),
5. Regelungen zur Höhe und Ermittlung von Motorsägenentschädigung und Werkzeugentschädigung,
6. Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW / MTW-O in dem TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Forst).